Erklärung zur Barrierefreiheit

Anwendungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG) vom 17. Dezember 2014, zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 25. Juli 2023. Die SHUFFLE-Projekt-Partner sind bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Webseite (www.shuffle-projekt.de). Diese Erklärung bezieht sich ausdrücklich nicht auf die anderen Websites und mobilen Apps der Hochschule der Medien, oder der am Projekt beteiligten Hochschulen und nicht auf Inhalte von Drittanbietern, auf die über externe Links verwiesen wird.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Alle Webseiten und mobilen Anwendungen im Anwendungsbereich sind mit §10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar; Ausnahmen siehe folgender Abschnitt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Es sind zurzeit keine nicht barrierefreien Inhalte bekannt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12.03.2024 erstellt.

Sie beruht auf einer Selbstbewertung, die am 12.03.2024 durchgeführt wurde.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 12.03.2024 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktperson an:

Prof. Dr. Gottfried Zimmermann
Hochschule der Medien
Nobelstr.10
70569 Stuttgart

Schlichtungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten und mobilen Anwendungen den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich per Email an die SHUFFLE-Projekt-Partner (info@shuffle-projekt.de) wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls die SHUFFLE-Projekt-Partner nicht innerhalb 4 Wochen auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) können Sie wie folgt erreichen: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de, Tel. +49 711 123 39375 , Adresse: Landeszentrum Barrierefreiheit, Schlichtungsstelle, Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart.

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Hinweise zur Kompatibilität

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